Schiedsgutachten
Mit einem Schiedsgutachten für eine
gütliche Einigung sorgen und Gerichtskosten sparen
Auch die Schiedsgutachten Ihres Bausachverständigen Nowak in München dienen zur fachlichen Klärung bei Mängeln oder Schäden.
Der gute Wille zählt: Denn bei einem Schiedsgutachten einigen sich die Parteien vorab darauf, das fachliche Urteil des Sachverständigen als verbindlich anzuerkennen.
Damit wird bewusst Energie aus einem Konflikt gezogen und zur Lösungsfindung genutzt.
Der Bausachverständige als "neutraler Dritter" glättet die Wogen
Das Schiedsgutachten und der Bausachverständige bilden eine „neutrale dritte Ebene“, mit dem bewusst sachlichen Ziel, eine Einigung zwischen zwei Parteien zu erreichen, bevor die Meinungsverschiedenheit vor Gericht kommt.
Das spart Zeit, Nerven – und vor allem Prozesskosten.